ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
§ 1. BEGRIFFE
- Arbeitstag – Tage von Montag bis Freitag, die keine gesetzlichen Feiertage sind;
- Incoterms 2010 – internationale Handelsregeln zur Festlegung der Verkaufsbedingungen in der seit dem 1.01.2011 geltenden Fassung, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer; die in § 5 AVB genannten Klauseln beziehen sich auf Incoterms 2010;
- Vertrauliche Information – technologische, technische, organisatorische oder sonstige Informationen, die die Firma PP DUO oder einem ihrer Vertragspartner betreffen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme der Zusammenarbeit mit der Firma PP DUO in den Besitz des Kunden gelangen und nicht allgemein bekannt sind; insbesondere gelten alle Informationen und Daten, die das Know-how von der Firma PP DUO oder ihren Vertragspartnern darstellen, oder nicht-öffentliche Informationen, die sich auf irgendein Element der Leistungserbringung beziehen, unabhängig davon, ob sie von der Firma PP DUO als vertraulich eingestuft wurden oder nicht, als vertrauliche Informationen; Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich war, vorausgesetzt, dass die Offenlegung ohne Verschulden einer Partei erfolgte, (ii) sich vor der Offenlegung im Besitz einer Partei befand, vorausgesetzt, dass diese Partei rechtmäßig in den Besitz dieser Informationen gelangte, (iii) von den Parteien von Dritten erlangt wurde, die rechtmäßig in den Besitz dieser Informationen gelangten; im Falle von Zweifeln, ob eine gegebene Information vertraulicher Natur ist, ist der Kunde verpflichtet, diese Tatsache mit der Firma PP DUO schriftlich zu überprüfen, andernfalls ist sie ungültig; das Fehlen einer Antwort von der Firma PP DUO innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Erhalts einer diesbezüglichen Anfrage bedeutet, dass die betreffende Information als vertraulich bestätigt wird;
- ZGB -polnisches Zivilgesetzbuch oder ein anderes Gesetz das das Zivilgesetzbuch ersetzt.
- Kunde – der Käufer der von der Firma PP DUO angebotenen Dienstleistungen;
- AVB – die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen
- Unternehmer – eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Organisationseinheit, die keine juristische Person ist, der ein separates Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht, die im eigenen Namen ein Geschäft betreibt, das den Shop nutzt;
- Vertrag – Vertrag zwischen der Firma PP DUO und dem Kunden über die Erbringung der von der Firma PP DUO angebotenen Dienstleistungen; die AVB sind ein integraler Bestandteil des Vertrages;
- Dienstleistungen – die von der Firma PP DUO angebotenen Dienstleistungen;
- PP DUO – PP DUO Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Dobrcz unter der folgenden Adresse: ul. Złota 1, Borówno, 86-022 Dobrcz, Polen, eingetragen im Landesgerichtsregister unter der KRS-Nummer 0000420418, USt-IdNr. (NIP) 9532443671, statistische Nummer für Unternehmer 093110012;
- Höhere Gewalt – ein äußeres, außergewöhnliches und von den Parteien unabhängiges Ereignis, das vor Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar war, darunter fallen Ereignisse wie: Krieg, Überschwemmung, Orkan, Sturm, Schneesturm, längerfristiger (mehr als 2 aufeinanderfolgende Arbeitstage) Mangel an Strom- oder Gasversorgung oder Mangel an Versorgung mit den wichtigsten Rohstoffen aus Gründen, die die Partei nicht zu vertreten hat, wodurch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Partei verhindert oder wesentlich erschwert wird;
- Parteien – gemeinsam der Kunde und die Firma PP DUO.
§ 2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die AVB richten sich ausschließlich an Unternehmer.
- Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die AVB für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge.
- Die AVB binden den Kunden in dem Moment, in dem sie bei oder vor Vertragsschluss geliefert werden oder in dem Moment, in dem der Kunde die Möglichkeit hat, sich einfach mit ihrem Inhalt vertraut zu machen. Die aktuellen AGB sind immer auf der Website verfügbar: www.ppduo.pl – Lesezeichen ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN.
- Die AVB sind neben dem Vertrag eine vollständige und ausschließliche Regelung, die die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen des Vertragsumfangs bilden und schließen im weitesten zulässigen Umfang die Anwendung aller anderen Vertragsbestimmungen aus, darunter insbesondere alle Arten von Vorlagen von Verträgen, Nutzungsbedingungen, allgemeinen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen, die der Kunde anwendet. Für den Fall, dass der vorstehende Ausschluss aus irgendeinem Grund unwirksam war, gilt die Annahme der Vertragsbedingungen, deren Bestandteil die AVB sind, durch den Kunden als Verzichtserklärung und Nichtanwendung derjenigen Bestimmungen in Bezug auf Vorlagen von Verträgen, Nutzungsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die mit den AVB im Widerspruch stehen oder nicht vereinbar sind.
- Im Falle eines unlösbaren Konflikts zwischen dem Vertrag und den AVB findet der Vertrag seine Anwendung.
- Die Bestimmungen der AVB sind anwendbar bei wirtschaftlichem Verkehr zwischen den Parteien, die Unternehmer im Sinne des Art. 431 des ZGB sind.
§ 3. BESTELLUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Der Vertrag kann folgendermaßen abgeschlossen werden:
- in der im ZGB festgelegten Form;
- indem die Firma PP DUO dem Kunden ein Angebot aus eigener Initiative vorliegt, in dem Vertragsbedingungen enthalten sind oder In Beantwortung der Anfrage des Kunden und die Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. die Aufgabe einer Bestellung auf der Grundlage dieses Angebots; die Annahme des Angebots von der Firma PP DUO durch den Kunden in einer Weise, die dessen Bedingungen abändert, führt nicht zum Vertragsschluss, sondern gilt als Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden;
- Abgabe eines Kaufangebots (Bestellung) durch den Kunden und die Annahme dieses Angebots durch die Firma PP DUO.
- Im Zweifelsfall gilt der Vertrag in dem Moment als geschlossen, in dem sich aus dem Inhalt des Vertrages, dem Angebot oder dessen Annahme oder den AVB nichts anderes ergibt:
- im Fall wie in Absatz 1 a), wenn die letzte der Unterschriften auf dem Dokument, das den Inhalt des Vertrages umfasst, geleistet wird;
- im Fall wie in Absatz 1 b), wenn der Kunde der Firma PP DUO mitgeteilt hat, dass er das Angebot von der Firma PP DUO unverändert annimmt;
- im Fall wie in Absatz 1 c) in dem Moment, in dem der Kunde durch die Firma PP DUO darüber informiert, dass die Firma PP DUO ihr Angebot angenommen hat, vorbehaltlich Abs. 3
- Die Firma PP DUO ist berechtigt, die Bestellung zu ändern, was für beide Parteien verbindlich ist, es sei denn, der Kunde teilt der Firma PP DUO unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Bestellungsänderung schriftlich mit, dass er die Bestellungsänderung nicht akzeptiert. Im letzteren Fall wird der Vertrag nicht geschlossen. Ansonsten sind die Parteien an den Vertrag mit dem Inhalt gebunden, der mit dem Inhalt der Bestellung in dem Umfang übereinstimmt, in dem er nicht durch die Annahme der Bestellung, den Inhalt der Bestellungsannahmeerklärung und AVB geändert wurde.
- Das Angebot muss mindestens den Vertragsgegenstand, die Vergütung für diesen Vertragsgegenstand und den Termin, bis zu dem er zu erbringen ist, enthalten. Dokumente, die nicht alle der oben genannten Elemente enthalten, stellen kein Angebot dar. Jede Partei kann von der Partei, die das Dokument übermittelt hat, das nur einige der im ersten Satz genannten Elemente enthält, verlangen,
die übrigen Elemente zu spezifizieren, andernfalls gilt das Dokument nicht als Willenserklärung auf Vertragsabschluss.
- Das von der Firma PP DUO eingereichte Angebot gilt für den im Angebot angegebenen Zeitraum. Hat PP DUO im Angebot oder in der Bestellungsbestätigung um Vorauszahlung verlangen, so ist die Zahlung des gesamten Vorauszahlungsbetrages die Bedingung für den Beginn und damit auch für die Abwicklung der Bestellung. Etwaige vertragliche Fristen für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes verschieben sich automatisch um den Zeitraum des Verzuges mit der Zahlung der Vorauszahlung durch den Kunden.
- Eine Bestellung (Kaufangebot) des Kunden kann durch die Firma PP DUO in der gleichen Form, in der sie aufgegeben wurde, innerhalb von 2 Werktagen angenommen oder abgelehnt werden, sofern sich aus dem Inhalt der Bestellung nichts anderes ergibt.
Erklärt die Firma PP DUO nicht innerhalb der vorgenannten Frist die Annahme oder Ablehnung der Bestellung des Kunden, so ist dies gleichbedeutend mit der Nichtannahme der Bestellung.
- Die Firma PP DUO kann von der Erfüllung des Vertrages zurücktreten, wenn sie erkennt, dass sie nicht in der Lage ist, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zu realisieren, indem sie den Kunden innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung darüber informiert. Dem Kunden steht aus diesem Grund kein Anspruch auf Schadenersatz und kein anderer Anspruch gegen die Firma PP DUO zu..
- Im Falle von zum Zeitpunkt der Bestellungsannahme nicht vorhersehbaren Umständen kann sich das Datum der Fertigstellung des Vertragsgegenstandes ändern, wovon die Firma PP DUO den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen wird. Dem Kunden stehen aus diesem Grund keine Ansprüche auf Schadenersatz und kein anderer Anspruch gegen die Firma PP DUO zu.
- Wenn der Kunde über Dokumente verfügt, die ihn von der Pflicht zur Zahlung von Zöllen, Mehrwertsteuer befreien, ist er verpflichtet, diese Dokumente bei der Anfrage oder Bestellungsaufgabe an die Firma PP DUO zu übergeben, unter Androhung der Anerkennung, dass er nicht von der Pflicht zur Zahlung dieser Abgaben befreit ist. Unterlässt der Kunde dies, entbindet er die Firma PP DUO von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang.
- Der Kunde kann jederzeit schriftlich unter Androhung der Unwirksamkeit ganz oder teilweise vom Auftrag zurücktreten, was ihn jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des gesamten im Vertrag genannten Preises entbindet. Der Kunde haftet gegenüber der Firma PP DUO für alle Schäden, die sich aus einem unberechtigten Rücktritt von der gesamten oder eines Teiles der Bestellung nach Vertragsabschluss ergeben.
§ 4. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Firma PP DUO wird dem Kunden in seiner Antwort auf die Anfrage, die Einladung zur Verhandlung oder die Bestellungsbestätigung die aktuellen Preise für die Leistungen mitteilen.
- Sofern sich aus dem Vertragsinhalt nicht eindeutig etwas anderes ergibt, handelt es sich bei den von der Firma PP DUO angegebenen Preisen um Nettopreise, zu denen jeweils die Mehrwertsteuer nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Sätzen hinzugerechnet wird
- Sofern in der von der Firma PP DUO ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nicht anders angegeben, beträgt das Fälligkeitsdatum für die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
- Die Firma PP DUO kann nach eigenem Ermessen einen individuellen Handelskredit für den Kunden festlegen. Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Bezahlung der Leistungen und der Lieferung gemäß untenstehendem §5 kann die Firma PP DUO die Vorlage einer von ihr frei gewählten Sicherheitsleistung (Wechsel, Bankbürgschaft, freiwillige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, etc.) verlangen. In diesem Fall wird der Handelskredit frühestens gewährt, nachdem die Firma PP DUO das Original des Dokuments, das die Gewährung der Sicherheitsleistung bestätigt, erhalten hat. Übersteigt der Bruttowert der Verpflichtungen des Kunden gegenüber der Firma PP DUO aus Bestellungen, für die die Firma PP DUO noch keine Zahlung erhalten hat (sowohl abgeschlossene als auch ausstehende), und der aufgegebenen Bestellung die Grenze des dem Kunden gewährten Handelskredits, hat die Firma PP DUO das Recht, die Abwicklung der nächsten Bestellung des Kunden nicht zu akzeptieren oder zurückzuhalten, bis der Kunde die Firma PP DUO in einem solchen Umfang bezahlt hat, dass der Handelskredit nicht überschritten wird, oder bis sie vom Kunden das Originaldokument erhält, das die Gewährung einer zusätzlichen Sicherheit für den Handelskredit bestätigt.
- Im Falle des Verzugs mit der Zahlung des fälligen Betrags ist die Firma PP DUO berechtigt: (i) ein Verfahren zur gerichtlichen Eintreibung des fälligen Betrags einzuleiten, was zur Folge hat, dass der Kunde mit allen Kosten belastet wird, die der Firma PP DUO in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den Kosten für die Eintreibung des fälligen Betrags, die auf der Grundlage von Art. 10 des polnischen Gesetzes vom 8. März 2013 über Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr festgelegt wurden, sowie mit den Kosten der Rechtsvertretung und den Gerichtskosten; die Firma PP DUO ist auch berechtigt: (ii) die Höchstzinsen gemäß Art. 359 §21 des ZGB in Rechnung zu stellen, (iii) die Abwicklung der Verträge sofort auszusetzen, (iv) keine weiteren Bestellungen des Kunden anzunehmen oder abzuwickeln, bis der Kunde die fälligen Beträge mitsamt den Zinsen bezahlt.
- Die Kosten, die mit der Aussetzung der Ausführung der Verträge verbunden sind, darunter insbesondere, aber nicht ausschließlich: Kosten für Aufbewahrung, Lagerung, Versicherung, soweit sie nicht durch Vertragsstrafen gedeckt sind, gehen zu Lasten des Kunden.
- Wenn die Firma PP DUO begründete Zweifel an der fristgerechten Zahlung der vertraglich geschuldeten Beträge oder an der schlechten finanziellen Lage des Kunden hat, behält sich die Firma PP DUO das Recht vor, die Ausführung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge auszusetzen und die Annahme weiterer Bestellungen des Kunden zu verweigern, bis der Kunde eine Sicherheitsleistung für die Zahlung in der von der Firma PP DUO festgelegten Form leistet, worüber der Kunde unverzüglich informiert wird.
- Das Datum der Zahlung ist das Datum des Eingangs auf dem in der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebenen Bankkonto von der Firma PP DUO oder das Datum der Barzahlung an der Kasse von der Firma PP DUO, je nach der zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsart.
- Aufgrund der in diesem Absatz beschriebenen Handlungen stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Schadenersatz und kein anderer Anspruch gegen die Firma PP DUO zu.
§ 5. LOGISTIKBEDINGUNGEN
- Sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, stellt die Firma PP DUO
ul. Złota 1, Borówno, 86-022 Dobrcz, Polen, innerhalb von der im Vertrag genannten Frist die bestellten Waren auf EXW-Basis bereit.
- Die Firma PP DUO bietet gegen ein von den Parteien vereinbartes zusätzliches Entgelt einen Logistikservice in Form von: (i) Lieferung an einen vom Kunden benannten Spediteur oder eine andere vom Kunden benannte Person im Betrieb der Firma PP DUO zusammen mit dem Verladen auf ein Transportmittel auf FCA1-Basis; (ii) Lieferung an einen vom Kunden benannten Spediteur und Abschluss eines Beförderungsvertrags zu einem bestimmten Bestimmungsort auf CPT1-Basis;(iii) Lieferung an einen vom Kunden benannten Bestimmungsort oder an einem bestimmten Terminal/benannten Hafen und Überlassung zur Verfügung des Kunden auf einem entladebereiten Transportmittel oder nach dem Entladen auf DAP1– oder DAT1-Basis; (v) Vorbereitung der Ware für den Transport durch Verpackung oder Auflegen auf eine Palette, vorausgesetzt, dass bei FCA-, CPT-, DAP-, DAT-, DDP-Klauseln der Bestimmungsort/Terminal/Hafen, an den die Firma PP DUO die Ware liefern soll, vom Kunden spätestens bei der Bestellungsaufgabe angegeben wird. Die fehlende Angabe des Bestimmungsortes/Terminals/Hafens durch den Kunden bedeutet eine Bestellung nach den Grundsätzen gemäß Absatz 1.
- Die Parteien lassen die Möglichkeit eines anderen Transports nach vorheriger Absprache zu.
- Die Freigabe des Vertragsgegenstandes kann von der Vorlage einer vom Kunden erteilten schriftlichen Vollmacht für bestimmte Personen zum Empfang des Vertragsgegenstandes abhängig gemacht werden.
- Wird der Vertragsgegenstand nicht innerhalb der im Vertrag, im Ablehnungsschreiben oder in der Mitteilung über die Mängelbeseitigung genannten Frist abgeholt, kann die Firma PP DUO ihn unbeschadet der ihr sonst zustehenden Rechte auf Kosten und Gefahr des Kunden einem Dritten zur Verwahrung übergeben. Wird die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem sie abgeholt werden sollte, abgeholt, ist die Firma PP DUO berechtigt, sie auf Kosten des Kunden zu entsorgen, unabhängig von Vertragsstrafen für die Lagerung oder Aufbewahrung der Ware. Die Firma PP DUO kann die nicht abgenommene Ware selbst aufbewahren, mit dem Vorbehalt, dass der Kunde verpflichtet ist, 100 PLN für jeden Tag der Aufbewahrung zu bezahlen, und die Firma PP DUO haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl der Ware.
- Wenn der Vertragsgegenstand im Laufe des von der Firma PP DUO in Auftrag gegebenen Transports an ein professionelles Unternehmen, das eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Beförderung/Spedition ausübt, beschädigt wird, ist die Firma PP DUO oder der Kunde (je nach dem gemäß Incoterms 2010 definierten Gefahrenübergang) berechtigt, vom Beförderer Schadensersatz gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr CMR, das am 19. Mai 1956 in Genf erstellt wurde, zu verlangen.
- Die Firma PP DUO haftet nicht für die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung des Vertragsgegenstandes, wenn die Lieferung bei einem professionellen Unternehmen bestellt wurde, das eine Geschäftstätigkeit im Bereich Transport/Spedition ausübt. Die Firma PP DUO gewährt dem Kunden in diesem Zusammenhang jede mögliche Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem oben genannten Spediteur/Transportunternehmen wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung.
- Liegt die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes des Vertragsgegenstandes bei der Firma PP DUO, so ist der Kunde verpflichtet, der Firma PP DUO die Nichtlieferung oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen ab dem Tag der Lieferung oder dem Tag, an dem die Lieferung erfolgen sollte, anzuzeigen. Im letzteren Fall sollte der Meldung eine detaillierte fotografische Dokumentation des Schadens beigefügt werden. Die Anzeige der Nichtlieferung oder der Beschädigung hat unter Androhung der Nichtigkeit schriftlich zu erfolgen.
- Wird eine Beschädigung oder ein Verlust des Vertragsgegenstandes nicht innerhalb der in Ziffer 8 genannten Frist angezeigt, so gilt der Vertragsgegenstand als rechtzeitig und in unbeschädigtem Zustand geliefert.
- Ordnungsgemäß gemeldete Nichtlieferungen des Vertragsgegenstandes oder Beschädigungen bei der Anlieferung sind die Grundlage dafür, dass die Firma PP DUO ihre Rechte aus diesem Grund direkt gegenüber dem mit der Anlieferung beauftragten Transportunternehmen oder Spediteur geltend machen kann. Bis zur Beendigung dieses Verfahrens ruhen alle Rechte des Kunden, Ansprüche jeglicher Art gegen die Firma PP DUO wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages geltend zu machen.
- Die Firma PP DUO informiert den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Verfahrens gegen das Transportunternehmen /den Spediteur und dessen Ergebnis, und auf dieser Grundlage legen die Parteien das weitere Vorgehen in der Sache fest, insbesondere geben sie an, ob der Kunde einen neuen Vertragsgegenstand anstelle des ihm nicht zugestellten erhält, oder ob die Ansprüche des Kunden unbegründet sind.
§ 6 GEWÄHRLEISTUNG
- Die Firma PP DUO gewährt unter der Voraussetzung, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden entsprechend seinen Eigenschaften und seinem Verwendungszweck genutzt wird, eine Gewährleistung für den von ihr hergestellten Vertragsgegenstand und sichert dessen gute Qualität zu den Bedingungen gemäß Anlage Nr. 1 zu den AVB.
- Die Gewährleistungshaftung der Firma PP DUO ist ausgeschlossen.
§ 7. ALLGEMEINE HAFTUNG
- Die Firma PP DUO haftet nicht für Schäden, die durch die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden durch vorsätzliches Fehlverhalten der Firma PP DUO verursacht.
Vorbehaltlich des nachfolgenden Abs. 2 ist der vorstehende Haftungsausschluss der Firma PP DUO der am weitesten gehende Haftungsausschluss, der mit dem polnischen Recht vereinbar ist.
- Der in Abs. 1 genannte Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung der Firma PP DUO im Rahmen der Gewährleistung, sofern alle Voraussetzungen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen erfüllt sind, die Haftung für ein gefährliches Produkt sowie jede andere Haftung, die nicht durch Vertrag zwischen den Parteien wirksam ausgeschlossen werden kann.
- Alle in den AVB enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Mitarbeiter der Firma PP DUO und anderer natürlicher und juristischer Personen, die im Auftrag von und/oder im Namen der Firma PP DUO handeln, einschließlich insbesondere Handelsvertreter, Auftragnehmer und Agenten.
- Die Firma PP DUO darf die Art und Weise der Nutzung und den Zweck, für den der Vertragsgegenstand verwendet werden soll, nicht beeinträchtigen. Etwaige Beratungen und technische Empfehlungen von Personen, die im Auftrag von der Firma PP DUO handeln, stellen weder die Erfüllung von der Firma PP DUO obliegenden vertraglichen Verpflichtungen noch verbindliche Beurteilungen der Eignung des Vertragsgegenstandes dar, sondern erfolgen im Rahmen des guten Willens der Firma PP DUO und sind unverbindliche Vorschläge für die Verwendung des Vertragsgegenstandes.
Für den Fall, dass es für den Kunden notwendig wird, fachkundiges Personal für die ordnungsgemäße Nutzung des Vertragsgegenstandes zu bestellen, ist die Firma PP DUO bereit, die Bestellung solchen Personals zu erwägen. Im Falle der Bestellung dieses Personals haben die vom Personal erteilten Informationen beratenden Charakter und die Firma PP DUO haftet, vorbehaltlich des Art. 473 §2 des ZVB, in keiner Weise für die Folgen der vom Personal erteilten Informationen.
- In jedem Fall ist die Haftung der Firma PP DUO auf die Höhe der sich aus dem Vertrag ergebenden Vergütung beschränkt und betrifft nicht den entgangenen Gewinn des Kunden.
§ 8. VERTRAGSSTRAFEN
- Im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages hat der Kunde Vertragsstrafen an die Firma PP DUO zu zahlen: (i) für einen Verzug bei der Abholung des Vertragsgegenstandes in Höhe von 0,5 % des Bruttopreises des nicht abgeholten Vertragsgegenstandes, der in der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben ist, für jeden Tag des Verzugs, jedoch nicht mehr als 30 % dieses Preises (ii) für einen Rücktritt vom Vertrag durch die Firma PP DUO aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, in Höhe von 30 % des im Vertrag angegebenen Preises, erhöht um die zum Zeitpunkt der Berechnung der Vertragsstrafe fällige Mehrwertsteuer,
- Die Verletzung der Bestimmungen des §10 der AVB hat zur Folge, dass der Kunde verpflichtet ist, für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 PLN (in Worten: zwanzigtausend PLN) an die Firma PP DUO zu zahlen.
- Die Firma PP DUO hat das Recht, einen über die Höhe der vorbehaltenen Vertragsstrafen hinausgehenden Schadenersatz zu verlangen.
§ 9. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
- Abgesehen von den im Text der AVB genannten Fällen ist die Firma PP DUO berechtigt, bei grober Verletzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten durch den Kunden trotz schriftlicher Aufforderung durch die Firma PP DUO zu deren ordnungsgemäßer Erfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
- Die in Absatz 1 genannte Aufforderung wird dem Kunden per Fax oder E-Mail zugestellt und enthält eine Frist von mindestens drei Tagen für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Die Aufforderung gilt ab dem Datum der von der Firma PP DUO gesendeten E-Mail oder ab dem Datum, das im Faxbericht, der den ordnungsgemäßen Versand des Faxes an den Kunden bestätigt, angegeben ist, als beim Kunden eingegangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Aufforderung zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen ist. Die Firma PP DUO ist allein berechtigt festzustellen, ob eine grobe Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden vorliegt.
- Die Firma PP DUO ist berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt eines der Rücktrittsgründe zu den in Abs. 1 beschriebenen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten und kann nach eigenem Ermessen vom gesamten Vertrag oder von dem vom Kunden nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
§ 10. VERTRAULIICHE INFORMATIONEN
- Die Parteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen offenzulegen, es sei denn, eine solche Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt im Zusammenhang mit anhängigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, an denen eine Partei beteiligt ist, oder die Offenlegung erfolgt nach Genehmigung der betreffenden Partei
- Sollte eine der beiden Parteien vertrauliche Informationen in einer der oben genannten Situationen offenlegen müssen, wird sie die andere Partei unverzüglich über diese Notwendigkeit informieren. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen besteht auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages fort.
- Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages zu verwenden.
- Der Kunde, der sich bei der Erfüllung des Vertrages Dritter bedient oder mit ihnen zusammenarbeitet, ist verpflichtet, diese Dritten über die Verpflichtung zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu informieren und die Verpflichtung zur Geheimhaltung ihnen gegenüber in demselben Umfang wirksam durchzusetzen, in dem diese Verpflichtung für den Kunden gilt.
§ 11. URHEBERRECHTE
An allen Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält die Firma PP DUO alle Rechte, einschließlich der Urheberrechte in allen Nutzungsbereichen, die nicht ausdrücklich auf den Kunden oder einen Dritten übertragen wurden oder für die nicht ausdrücklich eine Lizenz in den angegebenen Nutzungsbereichen erteilt wurde. Vor ihrer Weitergabe an einen Dritten muss der Kunde die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von der Firma PP DUO einholen, andernfalls ist sie unwirksam.
§ 12. ÄNDERUNGEN DER AVB
- Die AVB können von der Firma PP DUO jederzeit geändert werden. Die Firma PP DUO wird sich bemühen, dem Kunden Änderungen der AVB mitzuteilen, insbesondere durch Veröffentlichung einer entsprechenden Ankündigung auf ihrer Website.
- Sofern in den neuen AVB nichts anderes bestimmt ist, erfolgt das Inkrafttreten der geänderten AVB zum Zeitpunkt der Bekanntgabe auf der Website www.ppduo.pl
- Das Inkrafttreten der geänderten AVB gilt nicht für Kaufverträge, die vor dem Inkrafttreten der geänderten AVB abgeschlossen wurden.
§ 13. HÖHERE GEWALT
- Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
- Die Parteien verpflichten sich, den Eintritt eines Ereignisses, das ein Ereignis Höherer Gewalt darstellt, unverzüglich nach dessen Eintritt oder, wenn dies zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, unverzüglich nach Bekanntwerden gegenseitig mitzuteilen, unter Androhung des Verlustes des Rechts, sich auf diesen Umstand zu berufen.
§ 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die vom Kunden angegebene Anschrift ist die Korrespondenzanschrift, es sei denn, der Kunde hat der Firma PP DUO ausdrücklich und schriftlich eine andere Korrespondenzanschrift mitgeteilt, ansonsten gilt die Mitteilung als unwirksam. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma PP DUO jede Änderung seiner Korrespondenzadresse schriftlich mitzuteilen, sonst gilt sie als unwirksam, mit dem Vorbehalt, dass nach vorheriger Zustimmung der Parteien Informationen über eine Änderung der Korrespondenzadresse per E-Mail gesendet werden können.
- Zuständig für die Beilegung etwaiger Rechtsstreitigkeiten ist das für den Sitz der Firma PP DUO zuständige Gericht.
- Etwaige Rechtsstreitigkeiten werden nach polnischem Recht entschieden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
- Die AVB wurde in zwei Sprachversionen erstellt: Polnisch und Deutsch. Bei Unstimmigkeiten zwischen den beiden Sprachversionen ist die polnische Sprachversion maßgebend.
- Die Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Kunden auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma PP DUO unter Androhung der Unwirksamkeit.
Die Firma PP DUO kann die Forderungen gegen den Kunden ohne dessen Zustimmung an einen Dritten abtreten.
- Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma PP DUO nicht berechtigt, mit ihm zustehenden Forderungen gegen Forderungen der Firma PP DUO aufzurechnen, andernfalls ist dies unwirksam
- Zustimmungen gemäß Abs. 5 und 6 können dem Kunden per Fax oder E-Mail übermittelt werden.
- In Angelegenheiten, die in den AVB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere des Zivilgesetzbuches.
Anhang Nr. 1 zu AVB Nr. 1/2015 GARANTIEBEDINGUNGEN:
- Die Firma PP DUO gewährleistet, dass der hergestellte Vertragsgegenstand von ordnungsgemäßer Beschaffenheit und frei von Mängeln ist.
- Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung des Vertragsgegenstandes.
- Die Garantie deckt nur Mängel ab, die durch das Verschulden von der Firma PP DUO in Bezug auf Materialfehler verursacht wurden. Das Vorstehende berührt nicht den Umfang der vom Hersteller gewährten Garantie, wenn es sich nicht um die Firma PP DUO handelt. In diesem Fall gilt nicht die DUO PP-Garantie, sondern die Garantie des Herstellers.
- Die Firma PP DUO behält sich vor, dass solche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes wie Geruch keinen Mangel darstellen. Der Herstellungsprozess des Vertragsgegenstandes erfordert den Einsatz verschiedener Chemikalien und die Firma PP DUO ist nicht verantwortlich für den Geruch, den der Vertragsgegenstand abgeben wird.
- Die Firma PP DUO hat das Recht, die Realisierung der Forderungen des Kunden aus der Garantie zurückzubehalten, bis der Kunde alle aufgrund des Vertrags fälligen Beträge bezahlt hat oder das Originaldokument, das die Sicherheitsleistung für deren Bezahlung durch den Kunden bestätigt, in der von der Firma PP DUO angegebenen Form geliefert hat. Die Firma PP DUO haftet in keiner Weise für Schäden und trägt keine andere Verantwortung gegenüber dem Kunden im Falle der Ausübung dieses Rechts.
- Im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation hat die Firma PP DUO das Recht, dem Kunden die Kosten des Reklamationsverfahrens in Rechnung zu stellen.
- Die Frist zur Mängelrüge läuft innerhalb von 2 Werktagen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ab, sofern sich der Mangel während der Gewährleistungsfrist gezeigt hat.
- Die Mängelanzeige erfolgt elektronisch per E-Mail an bok@ppduo.pl oder schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse von PP DUO. Die Anzeigen, die in anderer Form eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Wenn möglich, sollte der Kunde möglichst detaillierte Fotos des beanstandeten Mangels zur Verfügung stellen.
- Unverzüglich nach Meldung eines Mangels liefert der Kunde auf seine Kosten den beanstandeten Vertragsgegenstand an die Firma PP DUO, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine andere Art der Überprüfung der Mängelursachen durch die Firma PP DUO.
- Der Kunde ist verpflichtet, den empfangenen Vertragsgegenstand bei der Übergabe so gründlich wie möglich zu untersuchen und unter Androhung des Verlustes dieser Rechte für die Zukunft jede sichtbare Beschädigung des Vertragsgegenstandes anzuzeigen. Die Anzeige sollte bei sonstiger Unwirksamkeit in dem Dokument erfolgen, das den Erhalt des Vertragsgegenstandes bestätigt.
- Die Anzeige von Mängeln durch den Kunden soll unverzüglich nach der Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Feststellung erfolgen.
- Die Firma PP DUO bemüht sich, den Vertragsgegenstand innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt des Reklamationsformulars oder des beanstandeten Vertragsgegenstandes (je nachdem, was später eintritt) zu begutachten und auf dieser Grundlage festzustellen, ob der Mangel von der Garantie abgedeckt ist oder ob die Garantie nicht gilt. Die Firma PP DUO benachrichtigt den Kunden über die Ergebnisse der Beurteilung, zusammen mit Informationen darüber, ob der Reklamation stattgegeben wird oder diese abgelehnt wird.
- Wird die Reklamation anerkannt, beseitigt PP DUO den festgestellten Mangel oder fertigt einen neuen Vertragsgegenstand innerhalb der Frist, die dem Kunden mitgeteilt wird. Die Firma PP DUO teilt dem Kunden die Beseitigung der Mängel mit, und der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb der von der Firma PP DUO angegebenen Frist abzunehmen. Die Firma PP DUO entscheidet über die Art der Beseitigung des festgestellten Mangels, d.h. Ersatz des mangelhaften Vertragsgegenstandes durch einen mangelfreien oder Beseitigung des Mangels.
- Wird der Reklamation stattgegeben, beschränkt sich die Verantwortung von der Firma PP DUO ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz des Vertragsgegenstandes nach dem Ermessen von der Firma PP DUO. In keinem Fall haftet die Firma PP DUO für Schäden, die dem Kunden oder Dritten dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand für die Zeit, in der er mangelhaft blieb, nicht genutzt werden konnte, oder für die Kosten des Ersatzes, des Transports des mangelhaften Vertragsgegenstandes zum Ort seiner Reparatur, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Schaden von der Firma PP DUO vorsätzlich verursacht wurde.
- Wird der Reklamation des Kunden stattgegeben, informiert die Firma PP DUO den Kunden, dass der Vertragsgegenstand an dem von der Firma PP DUO angegebenen Ort zur Abholung bereitsteht.
- Ein Mangel gilt als wirksam beseitigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Bereitstellung des Vertragsgegenstandes Einwendungen gegen die Mängelbeseitigung in der in Abs. 7 genannten Form erhebt. Jede Beanstandung, die nach der im vorstehenden Satz genannten Frist erhoben wird, gilt als neue Mängelanzeige.
- Die Garantie der Firma PP DUO gilt nicht, wenn:
- der Vertragsgegenstand geändert oder modifiziert wurde, es sei denn, die Änderung oder Modifikation wurde von der Firma PP DUO durchgeführt oder zuvor schriftlich unter Androhung der Ungültigkeit von der Firma PP DUO akzeptiert,
- der Vertragsgegenstand durch nicht von der Firma PP DUO autorisierte Personen repariert wurde,
- der Vertragsgegenstand nicht bestimmungsgemäß verwendet wird, was sich aus dem Vertrag oder den Informationen ergibt, die der Kunde der Firma PP DUO im Rahmen des Produktionsprozesses zur Verfügung gestellt hat,
- der Vertragsgegenstand nicht unter angemessenen Bedingungen gelagert wird
- der Mangel während des Transports aufgetreten ist.